Aufhebung der Corona-Verordnung

Baden-Württemberg hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt jedoch unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.

Sofern Sie im Vorfeld eines Beratungstermins Krankheitssymptome erkennen, die auf eine Infektion mit COVID-19 hinweisen, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Wir finden eine Beratungsmöglichkeit.

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